Grundsatz des Miteinanderumgehens

Grundprinzip des Umgangs an unserer Schule sind gegenseitige Achtung und Höflichkeit. Schüler, Lehrer, Eltern, technische Kräfte und Sozialarbeiter haben das Recht auf Probleme aufmerksam zu machen und auf eine Lösung zu drängen. Zugleich bemüht sich jeder anderen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Wichtige Bestimmungen

Schüler benutzen den sichersten Schulweg zwischen Wohnung und der Schule. Die Schule ist ab 7.15 Uhr geöffnet. Bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn sind Lehrer und Schüler im Klassenraum. Die Eingangstür wird 07:25 Uhr nach dem Vorklingeln geschlossen. Nachzügler werden nur noch in dringenden Ausnahmefällen eingelassen. Bei Regen oder großer Kälte wird schon 7.05 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Schulhaus ist nur über die Dinterstraße möglich. Zugänge auf das Schulgelände erfolgen über Dinterstraße und Lützowstraße.

In den großen Pausen sind die Schüler auf dem Schulhof. Bei schlechtem Wetter finden Hauspausen statt. Hauspausen werden durch dreimaliges Ertönen des Gongs signalisiert. Schüler, die trotz Abklingelns auf den Hof gehen, tuen dies auf eigene Gefahr. Die kleinen Pausen werden für Klassen 5-7 im, für Klassen 8-10 am Unterrichtsraum verbracht.

Das Ball spielen ist auf dem Schulhof und in den Pausen auf dem Sportgelände, außerhalb des Sportunterrichts, nicht erlaubt.

Während des Unterrichts ist das Schulhaus geschlossen. Das Betreten des Schulhauses ist für Schüler nur in den Pausen möglich. Ausnahme: Arztbesuch mit Bescheinigung . Sonst besteht die Möglichkeit des Aufenthalts bis zur nächsten Stunde im Schulklub.

Besucher, die während dieser Zeit das Haus betreten wollen, müssen sich über das Sekretariat anmelden.

Personen, die sich unberechtigt im Gebäude, in der Turnhalle und auf dem Sportgelände aufhalten und den Schulbetrieb stören, erhalten Hausverbot, bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige. Fremde Personen, die sich auf dem Schulhof und im Klubraum aufhalten, haben den Weisungen des Personals Folge zu leisten.

Dringende, nicht zu vermeidende Toilettengänge während des Unterrichts sind nur im Erdgeschoss möglich.

In der Pause nach der 5.Stunde können die Schüler entsprechend des Essenplans Mittagessen einnehmen. Während der Essenausgabe halten sich nur die Schüler im Speiseraum auf, die mitessen.

Im Alarmfall gilt die Alarmordnung, vorgesehene Fluchtwege sind einzuhalten, Beschilderung und Aushänge sind zu beachten.

Nur bei Ausfallstunden dürfen die Schüler, mit Genehmigung der Eltern, das Schulgelände verlassen.

Erkrankte Schüler müssen bis Ablauf der 2.Unterrichtsstunde des ersten Fehltages fernmündlich entschuldigt werden. Eine ärztliche Bescheinigung nach Ablauf des dritten Fehltages wird verlangt.

Wir achten auf gesunde Lebensweise. Der Konsum von Drogen und Alkohol ist grundsätzlich verboten.

Das Rauchen im Schulhaus und auf dem Schulhof ist verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Androhung einer Anzeige, im Wiederholungsfalle eine Anzeige.

Das Mitführen und der Gebrauch von Waffen und gefährlichen Gegenständen, ebenso der Missbrauch von Feuerzeugen, Feuerwerkskörpern, Streichhölzern und Taschenmessern ist strengstens verboten.

Das Mitführen von Tieren im Schulgelände, im Schulgebäude und zu schulischen Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, ist verboten. Als Ausnahme gilt, wenn dies für den Unterricht zu Demonstrationszwecken gefordert wird. In diesem Fall wird der Aufenthalt der Tiere auf die unbedingt notwendige Zeit begrenzt.

Handys sind während des Unterrichts auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung in Leistungskontrollen und Prüfungen wird die Note 6 erteilt. Bei Verdacht auf Missbrauch oder festgestelltem Missbrauch wird Anzeige erstattet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

Jeder Schüler ist verpflichtet, die Sammelbehälter zu nutzen und im gesamten Schulgelände auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Bei mutwilliger Sachbeschädigung und grober vermeidbarer Verschmutzung sind Schüler und Eltern haftbar. Verschmutzungen sind in Zuständigkeit des Verursachers zu beseitigen.

Sachbeschädigungen mit verfassungsfeindlichen Symbolen sowie das Tragen derselben wird strafrechtlich verfolgt.

Die Klasse, die als letzte den Unterrichtsraum verlässt ist für saubere Tafeln, hochgestellte Stühle und die Beseitigung groben Schmutzes verantwortlich.

Für abgestellte Fahrräder im Schulgelände wird keine Haftung übernommen.

Schriftliche Bekanntmachungen und Meinungsäußerungen erfolgen an den Aushangtafeln Erdgeschoss, 1.Stock (Süd).

Für den Sportunterricht in der Turnhalle und auf der Freifläche gilt die Hallenordnung der 35.Mittelschule. Erfolgt der Unterricht an einem anderen Objekt, gilt die dort gültige Hausordnung.

Die Hausordnung gilt bis auf Widerruf ab 08.11.2007.

Begründete Änderungen bzw. Ergänzungen sind durch die Schulkonferenz möglich.