“Es ist offensichtlich, dass der Staat ein Werk der Natur ist und der Mensch von Natur aus ein staatenbildendes Lebewesen.”

(Aristoteles, griechischer Philosoph)

Wandel von Wertvorstellungen und Orientierungen, Globalisierung und ihre Probleme sowie Massenmedien und ihre Wirkungen stellen Problemlagen dar, die grundlegende Kompetenzen junger Menschen für eine Teilhabe an politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Prozessen erforderlich machen.

Im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung stehen daher die Aneignung demokratischer und rechtsstaatlicher Fähigkeiten des Schülers im Vordergrund. Sie entwickeln ihr Verständnis für die freiheitliche demokratische Grundordnung und setzen sich diskursiv mit politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Fragen auseinander, die sich aus ihrer Lebensaktualität ergeben.

Somit trägt das Fach zur Ausprägung von Einsicht und Toleranz, zur Entwicklung von Mündigkeit und Urteilsfähigkeit sowie zu selbstbestimmtem Handeln bei. Es fördert ein Verständnis für die Kompliziertheit demokratischer Meinungsbildung und Partizipation und bietet Orientierungshilfen für Gegenwart und Zukunft.

Insgesamt bietet das Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung grundlegende Orientierungen für Ausbildungsfähigkeit und berufliche Qualifikationen und eröffnet Angebote zur Entfaltung von Interessen und Neigungen.

Quelle: Fachlehrplan Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung