“Die Naturwissenschaft braucht der Mensch zum Erkennen, den Glauben zum Handeln.”

(Max Planck, deutscher Physiker)

Das Fach Evangelische Religion weckt Bewusstsein und Interesse für die biblische Überlieferung und deren theologische Reflexion sowie für christliche und kirchliche Traditionen. Es orientiert sich an den Werten und Normen des christlich geprägten Kulturkreises und erschließt die religiöse Dimension der Sprache.

Die religiöse und ethische Dimension sind tragende Elemente des Bildungs- und Erziehungsauftrages der sächsischen Mittelschule. Gerade der christlich-ethischen Bildung kommt eine Schlüsselfunktion zu, da sie in vielfältiger Weise Möglichkeiten zur Selbstfindung gibt. Sie ermutigt Schüler, sich mit ihren eigenen Begabungen und Grenzen anzunehmen, um Vertrauen zum eigenen Leben zu gewinnen.

Durch inhaltlich-fachliches, methodisch-strategisches, sozial-kommunikatives und affektives Lernen werden Grundlagen für ein anwendungsbereites und intelligentes Wissen gelegt. Fachübergreifende Themen und ganzheitliches Lernen sind eine weitere Voraussetzung, das Lernen zu lernen.

Die Grundlagen des Christentums, welche die Christen aller Konfessionen teilen, werden erschlossen, wobei konfessionelle Unterschiede verdeutlicht werden.

Für viele Heranwachsende an sächsischen Mittelschulen ist das Fach Evangelische Religion eine Möglichkeit der Begegnung mit Christentum und gelebtem Glauben und der Offenbarung Gottes in Jesus Christus.

Die Schüler werden ermutigt, eigene Ausdrucksformen der Lebensgestaltung zu finden, ihre Identität altersgemäß zu entwickeln und die eigene religiöse Beheimatung zu reflektieren. Das Fach Evangelische Religion kann zur Berufsorientierung beitragen.

In der Auseinandersetzung mit einer säkularisierten und von Multikulturalität geprägten Gesellschaft und einer neuerwachten Religiosität erschließt das Fach Evangelische Religion Wissen über außerchristliche Religionen.

Art. 7 (3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Art. 105 (1) der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 18 des Sächsischen Schulgesetzes erklären, dass das Fach Religion ein ordentliches Lehrfach ist. Dabei tragen Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung.

Das Fach Evangelische Religion wird „unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechtes des Freistaates Sachsen nach den Grundsätzen der Kirchen erteilt“ (Art. 105 (2), LV). Das Fach Evangelische Religion ist vom ökumenischen Geist getragen und offen für alle Schüler.

Im Fach Evangelische Religion findet im Unterschied zur Christenlehre kein Einüben christlicher Glaubenspraktiken statt.

Quellen: Fachlehrplan Evangelische / Katholische Religion